Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine praxisnahe Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Im Zweifel – besonders bevor du größere Website-Texte veröffentlichst – wende dich an einen auf Medizin- oder Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.

Du willst deine Praxis online sichtbar machen. Du schreibst über deine Arbeit, über die Menschen, denen du helfen kannst. Und dann hörst du dieses Kürzel: HWG. Plötzlich weißt du nicht mehr, ob du irgendetwas schreiben darfst. Die gute Nachricht: Du kannst sehr wohl ansprechende, ehrliche und überzeugende Website-Texte schreiben, ohne gegen das HWG zu verstoßen. Du musst nur verstehen, was das Gesetz tatsächlich verbietet.

Was ist das Heilmittelwerbegesetz überhaupt?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) – offiziell: Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens – ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Werbung für Heilmittel, Medizinprodukte und heilberufliche Dienstleistungen reguliert. Es wurde ursprünglich 1965 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert.

Der Zweck: Schutz vulnerabler Menschen vor irreführenden oder übertriebenen Heilsversprechen. Das Gesetz gilt für Psychotherapeut:innen, Heilpraktiker:innen, Ärzt:innen – und je nach Formulierung auch für Coaches, die gesundheitsbezogene Dienstleistungen bewerben.

Gilt das HWG auch für meine Coaching-Website?
Das HWG gilt, wenn du mit gesundheitsbezogenen Aussagen wirbst. Sobald du Krankheiten, Symptome oder therapeutische Heilwirkungen nennst – egal ob du dich Coach oder Therapeutin nennst – ist das HWG relevant.

Was das HWG verbietet: Die wichtigsten Regelungen

VerbotenErlaubt
Heilversprechen: „Ich heile Depressionen", „garantierter Erfolg", „nachweislich wirksam" ohne BelegeSachliche Methodenbeschreibungen ohne Wirkversprechen
Vorher-Nachher-Darstellungen (§ 11 HWG) – auch textlich: „Bevor meine Klienten kommen... danach..."Allgemeine Informationen über typische Therapieverläufe
Testimonials und Erfahrungsberichte, die auf Heilwirkungen hinweisen (auf der eigenen Website)Qualifikationen, Methoden und Spezialisierungen nennen
Angst-/Schrecken-Werbung: „Ohne Therapie wird es nur schlimmer" (§ 11 HWG)Forschungsergebnisse korrekt und bequellt zitieren
Erfolgsquoten ohne solide wissenschaftliche BelegePreisangaben und Transparenz über Honorare

Konkrete Formulierungsbeispiele: Vorher / Nachher

Problematisch
„Ich heile Depressionen."
„Mit meiner Methode werden Ängste vollständig überwunden."
„Meine Klienten berichten von dramatischen Verbesserungen."
Rechtssicher
„Ich unterstütze Menschen mit depressiven Erkrankungen auf ihrem Weg zur Stabilisierung."
„Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine wissenschaftlich gut untersuchte Methode zur Behandlung von Angsterkrankungen."
„In meiner Praxis lege ich Wert auf engmaschige Begleitung und transparente Therapieplanung."

Coaching-Website vs. Therapie-Website: Wo verläuft die Grenze?

Coaching ist rechtlich kein Heilberuf und fällt damit nicht unmittelbar unter das HWG – solange du keine Heilwirkungen versprichst. Die Grenze liegt in der Formulierung: Sobald du auf Erkrankungen, Symptome, Heilung oder therapeutische Wirkungen hinweist, ist das HWG anwendbar.

Wenn auf deiner Website steht „Ich helfe dir, deine Angstattacken zu überwinden", ist das eine Heilsaussage – unabhängig davon, ob du dich Coach oder Therapeutin nennst. Im Zweifel wende dich an einen Rechtsanwalt für Medizin- oder Wettbewerbsrecht.

Was du unbesorgt schreiben darfst

  • Methodenbeschreibungen (sachlich)
  • Qualifikationen und Ausbildungen
  • Allgemeine Fachinformationen zu Erkrankungsbildern
  • Therapieverläufe allgemein beschreiben
  • Forschungsergebnisse korrekt zitieren
  • Preisangaben und Honorare
  • Praxisphilosophie und therapeutische Haltung
  • Kontakt- und Termininfos
  • Informationen zur Kassenzulassung
  • Zugangswege und Wartezeiten

HWG-Checkliste für deine Website

  1. 1
    Heilversprechen prüfen – Kommen Wörter wie „heilt", „kuriert", „überwindet Krankheiten" vor? Ersetzen durch unterstützende Formulierungen.
  2. 2
    Vorher-Nachher-Darstellungen – Gibt es Strukturen wie „Bevor meine Klienten kommen... danach sind sie..."? Entfernen oder umformulieren.
  3. 3
    Testimonials mit Heilwirkungen – Stehen Klienten-Zitate auf der Website, die Behandlungserfolge beschreiben? Auf neutrale Formulierungen prüfen.
  4. 4
    Angst als Werbemittel – Werden Konsequenzen des Nicht-Handelns als Motivator eingesetzt? HWG-kritisch, umformulieren.
  5. 5
    Erfolgsquoten und Garantien – Werden Prozentzahlen oder Garantien für Behandlungserfolge genannt? Nur mit solider wissenschaftlicher Belegung zulässig.
  6. 6
    Forschungszitate belegen – Sind alle Studienaussagen korrekt und mit Quellenangabe versehen?
  7. 7
    Coaching vs. Therapie trennen – Ist der Unterschied zwischen Coaching-Angeboten und therapeutischen Leistungen klar erkennbar?
  8. 8
    Impressum und Datenschutz – Sind Impressum und Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
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Häufig gestellte Fragen

Ja. Das HWG gilt für alle, die gewerbsmäßig therapeutische Leistungen anbieten – einschließlich Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und alle, die gesundheitsbezogene Dienstleistungen bewerben.

Google-Rezensionen werden von Nutzern eigenständig verfasst und fallen in einen anderen rechtlichen Rahmen. Direkte Patienten-Testimonials auf deiner eigenen Website, die Heilwirkungen beschreiben, sind dagegen problematisch. Google-Rezensionen verlinkst du nur – du empfiehlst sie nicht aktiv mit Heilwirkungshinweisen.

HWG-Verstöße können zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherzentralen führen, mit Kosten im vierstelligen Bereich. In schwerwiegenden Fällen drohen Unterlassungsklagen und Bußgelder. Prävention durch rechtssichere Formulierungen ist deutlich günstiger als nachträgliche Korrekturen.

Ja, du darfst beschreiben, welche Methoden du anwendest, wie sie funktionieren und was die Forschung dazu sagt – solange du keine Heilwirkungen für deine spezifische Praxis versprichst. Eine sachliche Beschreibung von CBT als wissenschaftlich untersuchter Methode zur Behandlung von Angststörungen ist zulässig.