Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ist eine praxisnahe Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Im Zweifel – besonders bevor du größere Website-Texte veröffentlichst – wende dich an einen auf Medizin- oder Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.

Du willst deine Praxis online sichtbar machen. Du schreibst über deine Arbeit, über die Menschen, denen du helfen kannst. Und dann hörst du dieses Kürzel: HWG. Plötzlich weißt du nicht mehr, ob du irgendetwas schreiben darfst. Die gute Nachricht: Du kannst sehr wohl ansprechende, ehrliche und überzeugende Website-Texte schreiben, ohne gegen das HWG zu verstoßen. Du musst nur verstehen, was das Gesetz tatsächlich verbietet.

Was ist das Heilmittelwerbegesetz überhaupt?

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) – offiziell: Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens – ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Werbung für Heilmittel, Medizinprodukte und heilberufliche Dienstleistungen reguliert. Es wurde ursprünglich 1965 verabschiedet und seitdem mehrfach aktualisiert.

Der Zweck: Schutz vulnerabler Menschen vor irreführenden oder übertriebenen Heilsversprechen. Das Gesetz gilt für Psychotherapeut:innen, Heilpraktiker:innen, Ärzt:innen – und je nach Formulierung auch für Coaches, die gesundheitsbezogene Dienstleistungen bewerben.

Gilt das HWG auch für meine Coaching-Website?
Das HWG gilt, wenn du mit gesundheitsbezogenen Aussagen wirbst. Sobald du Krankheiten, Symptome oder therapeutische Heilwirkungen nennst – egal ob du dich Coach oder Therapeutin nennst – ist das HWG relevant.

Was das HWG verbietet: Die wichtigsten Regelungen

VerbotenErlaubt
Heilversprechen: „Ich heile Depressionen", „garantierter Erfolg", „nachweislich wirksam" ohne BelegeSachliche Methodenbeschreibungen ohne Wirkversprechen
Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen (§ 11 Abs. 1 Satz 3 HWG) sowie bildliche Darstellungen von Körperveränderungen, die missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 HWG)Sachliche, nicht irreführende Informationen über typische Therapieverläufe
Äußerungen Dritter wie Patientenaussagen, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG) – etwa ausgewählte Zitate, die Heilerfolge versprechenEchte, nicht irreführende Bewertungen; Qualifikationen, Methoden und Spezialisierungen nennen
Angst-/Schrecken-Werbung: „Ohne Therapie wird es nur schlimmer"Forschungsergebnisse korrekt und bequellt zitieren
Erfolgsquoten ohne solide wissenschaftliche BelegePreisangaben und Transparenz über Honorare

Konkrete Formulierungsbeispiele: Vorher / Nachher

Problematisch
„Ich heile Depressionen."
„Mit meiner Methode werden Ängste vollständig überwunden."
„Meine Klienten berichten von dramatischen Verbesserungen."
Besser formuliert
„Ich unterstütze Menschen mit depressiven Erkrankungen auf ihrem Weg zur Stabilisierung."
„Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist eine wissenschaftlich gut untersuchte Methode zur Behandlung von Angsterkrankungen."
„In meiner Praxis lege ich Wert auf engmaschige Begleitung und transparente Therapieplanung."

Keine Formulierung ist automatisch rechtssicher. Entscheidend ist der Gesamteindruck, den ein Text bei Laien erweckt – im Zweifel lass deine Texte von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen.

Coaching-Website vs. Therapie-Website: Wo verläuft die Grenze?

Coaching ist rechtlich kein Heilberuf und fällt damit nicht unmittelbar unter das HWG – solange du keine Heilwirkungen versprichst. Die Grenze liegt in der Formulierung: Sobald du auf Erkrankungen, Symptome, Heilung oder therapeutische Wirkungen hinweist, ist das HWG anwendbar.

Wenn auf deiner Website steht „Ich helfe dir, deine Angstattacken zu überwinden", ist das eine Heilsaussage – unabhängig davon, ob du dich Coach oder Therapeutin nennst. Im Zweifel wende dich an einen Rechtsanwalt für Medizin- oder Wettbewerbsrecht.

Was du in der Regel schreiben darfst

  • Methodenbeschreibungen (sachlich)
  • Qualifikationen und Ausbildungen
  • Allgemeine Fachinformationen zu Erkrankungsbildern
  • Therapieverläufe allgemein beschreiben
  • Forschungsergebnisse korrekt zitieren
  • Preisangaben und Honorare
  • Praxisphilosophie und therapeutische Haltung
  • Kontakt- und Termininfos
  • Informationen zur Kassenzulassung
  • Zugangswege und Wartezeiten

HWG-Checkliste für deine Website

  1. 1
    Heilversprechen prüfen – Kommen Wörter wie „heilt", „kuriert", „überwindet Krankheiten" vor? Ersetzen durch unterstützende Formulierungen.
  2. 2
    Vorher-Nachher-Aussagen – Legt ein Vergleich wie „Bevor meine Klienten kommen... danach sind sie..." einen sicheren Behandlungserfolg nahe? Dann umformulieren. Bildliche Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind ausdrücklich verboten.
  3. 3
    Patientenaussagen – Sind Zitate und Bewertungen echt, nicht irreführend und ohne Heilversprechen? Ausgewählte Erfolgszitate kritisch prüfen.
  4. 4
    Angst als Werbemittel – Werden Konsequenzen des Nicht-Handelns als Motivator eingesetzt? HWG-kritisch, umformulieren.
  5. 5
    Erfolgsquoten und Garantien – Werden Prozentzahlen oder Garantien für Behandlungserfolge genannt? Nur mit solider wissenschaftlicher Belegung zulässig.
  6. 6
    Forschungszitate belegen – Sind alle Studienaussagen korrekt und mit Quellenangabe versehen?
  7. 7
    Coaching vs. Therapie trennen – Ist der Unterschied zwischen Coaching-Angeboten und therapeutischen Leistungen klar erkennbar?
  8. 8
    Impressum und Datenschutz – Sind Impressum und Datenschutzerklärung aktuell und vollständig?
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HWG-Formulierungsleitfaden für Therapeuten

Kostenloser Leitfaden mit 15 sorgfältig formulierten Beispielen: Wie du überzeugend schreibst – ohne Heilversprechen. Die Beispiele sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Das HWG gilt für alle, die gewerbsmäßig therapeutische Leistungen anbieten – einschließlich Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und alle, die gesundheitsbezogene Dienstleistungen bewerben.

Grundsätzlich ja. Seit 2012 sind Äußerungen Dritter wie Patientenbewertungen in der Werbung erlaubt, solange sie nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG). Problematisch sind vor allem ausgewählte Zitate, die Heilerfolge versprechen oder einen falschen Eindruck erwecken.

HWG-Verstöße können Abmahnungen und Unterlassungsansprüche, etwa von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden, auslösen. Bestimmte Verstöße sind zudem als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bedroht (§ 15 HWG), irreführende Werbung nach § 3 HWG kann sogar strafbar sein (§ 14 HWG). Sorgfältige Formulierungen sind deutlich günstiger als nachträgliche Korrekturen.

Ja, du darfst beschreiben, welche Methoden du anwendest, wie sie funktionieren und was die Forschung dazu sagt – solange du keine Heilwirkungen für deine spezifische Praxis versprichst. Eine sachliche Beschreibung von CBT als wissenschaftlich untersuchter Methode zur Behandlung von Angststörungen ist zulässig.

Quellen

Gesetzestext (Stand Oktober 2026): § 3 HWG (irreführende Werbung) · § 11 HWG (Werbung außerhalb der Fachkreise) · § 15 HWG (Bußgeldvorschriften).
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.