Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein Gründercoaching für dich sinnvoll ist. Eine schlüssige Gründungsidee und gute Vorbereitung helfen dir im Gespräch – eine Zusage kann dir aber niemand garantieren.
Für Therapeutinnen und Therapeuten, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine eigene Praxis gründen wollen – ob in der Physiotherapie, als Heilpraktiker, in der Ergotherapie oder in der Psychotherapie –, kann der AVGS ein professionelles Gründercoaching ohne Eigenanteil möglich machen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Förderung funktioniert. Wie ich Gründer im Coaching begleite, findest du auf der Seite Gründercoaching für Therapeuten.
Anders als die BAFA-Förderung, die sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, setzt der AVGS in der Gründungsphase an. Einen Überblick über alle Schritte zur eigenen Praxis gibt der Artikel Physiotherapie-Praxis eröffnen.
Was ist der AVGS und wie funktioniert er?
Den Gutschein stellt deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter aus. Auf ihm stehen unter anderem:
- Ziel der Maßnahme, beim Gründercoaching die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Umfang des Coachings, zum Beispiel in Unterrichtseinheiten
- Gültigkeitsdauer des Gutscheins
- Regionaler Geltungsbereich, in dem du den Gutschein einlösen kannst
Du wählst selbst einen Träger, der eine passende Maßnahme anbietet, und löst den Gutschein dort ein. Die Kosten rechnet der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab – für dich entsteht kein Eigenanteil.
Wichtig: zugelassene Maßnahme
Einlösen kannst du den Gutschein nur bei einem Träger, dessen Maßnahme nach der AZAV zugelassen ist. Frag den Träger vorab, ob seine Maßnahme zugelassen ist und zu den Angaben auf deinem Gutschein passt.
Wer kann einen AVGS für ein Gründercoaching bekommen?
| Personengruppe | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Bezieher von Arbeitslosengeld I | Agentur für Arbeit | Ermessensentscheidung; Gründungsvorhaben schlüssig darstellen |
| Bezieher von Bürgergeld | Jobcenter | Ermessensentscheidung; Gründungsvorhaben schlüssig darstellen |
| Von Arbeitslosigkeit bedroht | Agentur für Arbeit | In Einzelfällen möglich – frühzeitig ansprechen |
| Arbeitsuchend ohne Leistungsbezug | Agentur für Arbeit | Entscheidung liegt bei der Vermittlungsfachkraft |
Die Sechs-Wochen-Regel gilt hier nicht
Häufig liest man, Bezieher von Arbeitslosengeld I hätten nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen AVGS. Dieser Rechtsanspruch nach § 45 Abs. 7 SGB III betrifft nur den Gutschein für eine private Arbeitsvermittlung – nicht das Gründercoaching bei einem Träger. Für das Coaching bleibt es eine Ermessensentscheidung.
Wichtig: erst Coaching, dann Start
Der AVGS soll dich an eine selbstständige Tätigkeit heranführen. Kläre das Coaching deshalb, bevor du deine Selbstständigkeit anmeldest – als Freiberufler beim Finanzamt, bei einem Gewerbe zusätzlich beim Gewerbeamt. Wer bereits selbstständig ist, kann unter Umständen die BAFA-Förderung nutzen.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf nebenbei selbstständig tätig sein, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind. Ab 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos (§ 138 SGB III). Einkommen aus der Nebentätigkeit kann außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Besonderheiten für Physiotherapeuten und Heilpraktiker
Viele allgemeine Gründungsratgeber sprechen selbstverständlich von der Gewerbeanmeldung. Für die meisten Therapeuten stimmt das nicht – und genau solche Details gehören in einen Businessplan, der die Agentur für Arbeit überzeugt.
Freiberuflich oder gewerblich?
Physiotherapeuten (im Gesetz noch als Krankengymnasten bezeichnet) und Heilpraktiker gehören zu den Katalogberufen nach § 18 EStG. Sie sind in der Regel freiberuflich tätig: Statt einer Gewerbeanmeldung meldest du deine Tätigkeit beim Finanzamt an – mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbesteuer fällt dann nicht an.
Steuerlich gewerblich kann es werden, wenn du zum Beispiel Produkte verkaufst, reine Wellness- oder Fitnessangebote ohne therapeutischen Bezug anbietest oder eine GmbH gründest. Die verbindliche Einordnung trifft das Finanzamt – kläre das am besten mit deiner Steuerberatung.
Kassenzulassung für Physiotherapeuten
Willst du mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, brauchst du eine Zulassung nach § 124 SGB V. Voraussetzungen sind insbesondere die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, eine Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und die Anerkennung der Verträge nach § 125 SGB V. Über die Zulassung entscheidet eine Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen. Räume, Ausstattung und Zeitplan der Zulassung gehören deshalb in deinen Businessplan.
Heilpraktiker
Heilpraktiker brauchen die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz und rechnen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Das Geschäftsmodell baut also auf Privat- und Selbstzahlerpatienten auf – das sollte die Kalkulation im Businessplan realistisch abbilden.
Umsatzsteuer
Heilbehandlungen sind in der Regel nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa reine Wellnessangebote, können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein.
Dieser Abschnitt gibt eine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Umfang, Dauer und Gültigkeit des Gutscheins
Wie viele Unterrichtseinheiten ein Coaching umfasst und über welchen Zeitraum es läuft, legt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter individuell fest. Die Angaben stehen auf deinem Gutschein – pauschale Werte gibt es nicht. Besprich mit dem Träger vorab, welcher Umfang zu deinem Vorhaben passt.
Gültigkeit im Blick behalten
Der Gutschein ist nur befristet gültig. Nach meiner Erfahrung aus der AVGS-Beratung sind es in der Praxis meist etwa vier Wochen ab Ausstellung – maßgeblich ist immer das Datum auf deinem Gutschein. Such dir deshalb möglichst schon vor dem Termin bei der Agentur einen passenden Träger.
So kommst du zum Gutschein: Schritt für Schritt
Termin bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Teile deiner Ansprechperson mit, dass du dich selbstständig machen möchtest und dafür ein Gründercoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein anstrebst.
Gründungsidee vorstellen
Zeige, für wen deine Praxis da sein soll, wie du die Startphase finanzieren willst und wobei dir ein Coaching hilft. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob sie den Gutschein ausstellt.
Passenden Träger wählen
Wähle einen Träger mit zugelassener Maßnahme, die zu deinem Gutschein passt – idealerweise mit Erfahrung im Gesundheitswesen. Behalte dabei die Gültigkeit des Gutscheins im Blick.
Gutschein einlösen, dann starten
Das Coaching beginnt erst, wenn der Gutschein ausgestellt ist und du ihn beim Träger eingelöst hast. Leistungen, die vorher beginnen, werden nicht über den Gutschein bezahlt.
Was im AVGS-Gründercoaching für Therapeuten behandelt wird
Alleinstellung entwickeln, Zielgruppe definieren, Leistungen klar kommunizieren
Marktanalyse, Kapitalbedarf, Umsatz- und Liquiditätsplanung – auch Grundlage für eine Tragfähigkeitsbescheinigung
Website, Sichtbarkeit, Kooperationen mit Ärzten und anderen Partnern
Freiberuflichkeit, Kassenzulassung, Steuern, Versicherungen
Kapitalbedarf, Preisgestaltung, soziale Absicherung, Liquiditätsplanung
Terminbuchung, Praxisorganisation, KI-Einsatz ohne Patientendaten
AVGS und Gründungszuschuss: Wie beides zusammenhängt
Der AVGS bezahlt das Coaching. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine eigene Leistung der Agentur für Arbeit, die deinen Lebensunterhalt in der Startphase absichern kann. Beides kann gut zusammenpassen – es sind aber zwei getrennte Anträge und zwei getrennte Entscheidungen.
Phase 1 — 6 Monate
Monatlich ein Betrag in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 € zur sozialen Absicherung.
Phase 2 — 9 Monate (auf Antrag)
300 € monatlich, wenn du eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten darlegst.
Wichtige Voraussetzungen:
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I
- Eine hauptberufliche Selbstständigkeit, mit der die Arbeitslosigkeit endet
- Eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel einer berufsständischen Kammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts
- Der Nachweis deiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit
- Der Antrag vor dem Start der Selbstständigkeit
Kein Rechtsanspruch
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Möglicher Ablauf:
Gutschein beantragen → Coaching mit Businessplan → Tragfähigkeitsbescheinigung einholen → Gründungszuschuss beantragen → Selbstständigkeit anmelden (als Freiberufler beim Finanzamt)
AVGS oder BAFA – was passt wann?
| Kriterium | AVGS | BAFA |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder dem Leistungsbezug | Bestehende kleine und mittlere Unternehmen |
| Voraussetzung | Arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet, Gutschein von Agentur oder Jobcenter | Unternehmen am Markt tätig (freiberuflich oder gewerblich), Antrag vor Beratungsbeginn |
| Förderhöhe | Coachingkosten vollständig, wenn der Gutschein ausgestellt wird | 50 % oder 80 % je nach Standort, Beratungskosten bis 3.500 € je Beratung |
| Fokus | Gründungsvorbereitung, Businessplan | Konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen |
| Eigenkosten | Keine | Eigenanteil |
Achtung: AVGS und BAFA lassen sich nicht gleichzeitig für dasselbe Vorhaben nutzen. Die BAFA-Förderung kommt erst infrage, wenn dein Unternehmen besteht – in den ersten zwölf Monaten nach der Gründung nur mit einem zusätzlichen Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner. Für Heilpraktiker fördert das BAFA nur Beratung zu einem Qualitätssicherungssystem. Die aktuelle BAFA-Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026.
Typische Fallstricke und wie du sie vermeidest
Coaching beginnen, bevor der Gutschein eingelöst ist
Manche Anbieter drängen darauf, schon einmal anzufangen. Leistungen, die vor dem Einlösen des Gutscheins beginnen, werden aber nicht übernommen. Starte erst, wenn der Gutschein ausgestellt und beim Träger eingelöst ist.
Die Gültigkeit unterschätzen
Der Gutschein ist nur befristet gültig, in der Praxis oft nur wenige Wochen. Kümmere dich deshalb schon vor dem Termin bei der Agentur um einen passenden Träger.
Den falschen Träger wählen
Nicht jeder Träger hat Erfahrung mit Gründungen im Gesundheitswesen, und nicht jede Maßnahme passt zu deinem Gutschein. Frage im Vorgespräch gezielt nach der Zulassung der Maßnahme und nach Erfahrung mit therapeutischen Praxen.
Die Selbstständigkeit zu früh anmelden
Meldest du deine Selbstständigkeit zu früh an – beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt –, bist du nicht mehr arbeitslos, und der Gutschein passt nicht mehr. Auch den Gründungszuschuss musst du vor dem Start beantragen. Die Reihenfolge lautet: Gutschein, Coaching, Antrag, Start.
Nebentätigkeit über 15 Stunden
Arbeitest du schon während der Arbeitslosigkeit 15 Stunden oder mehr pro Woche selbstständig, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Behalte deine Wochenstunden deshalb im Blick und sprich Nebentätigkeiten mit der Agentur ab.
Fiktives Praxisbeispiel: Physiotherapeutin Julia gründet mit AVGS
Hinweis: Dieses Praxisbeispiel ist frei erfunden und dient nur der Veranschaulichung eines möglichen Ablaufs.
Julia, 38 Jahre, seit 15 Jahren angestellte Physiotherapeutin. Nachdem ihr Arbeitgeber die Praxis geschlossen hat, meldet sie sich arbeitslos und möchte eine eigene Praxis mit Schwerpunkt Schmerztherapie gründen.
Im Gespräch mit der Agentur für Arbeit stellt sie ihre Idee vor und erhält einen AVGS für ein Gründercoaching. Sie wählt einen Träger mit zugelassener Maßnahme und Erfahrung im Gesundheitswesen und löst den Gutschein ein, bevor das Coaching beginnt.
Im Coaching erarbeitet sie ihre Positionierung, einen Businessplan mit Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung, den Zeitplan für die Kassenzulassung nach § 124 SGB V und erste Kooperationsideen mit Ärzten.
Mit dem Businessplan holt sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle ein und beantragt vor dem Start den Gründungszuschuss. Anschließend meldet sie ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an.
Ob Gutschein und Gründungszuschuss bewilligt werden, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Das Beispiel zeigt einen möglichen Ablauf, kein garantiertes Ergebnis.
Kostenlose Checkliste: So bereitest du deinen AVGS-Antrag vor
Was du vor dem Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorbereiten solltest.
- 8 Vorbereitungspunkte für das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft
- Die 3 Fragen, die du sicher beantworten können solltest
- Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Trägers
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Häufige Fragen zum AVGS für Therapeuten
Muss ich den AVGS zurückzahlen, wenn meine Gründung scheitert?
Nein. Der AVGS ist ein Gutschein, kein Darlehen. Die Kosten der Maßnahme rechnet der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Zurückzahlen musst du nichts – auch nicht, wenn du dich am Ende doch nicht selbstständig machst.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für ein Gründercoaching?
Nein. Das Gründercoaching ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Der Rechtsanspruch nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit (§ 45 Abs. 7 SGB III) gilt nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung. Lehnt die zuständige Stelle deinen Antrag ab, kannst du Widerspruch einlegen.
Muss ich als Physiotherapeut ein Gewerbe anmelden?
In der Regel nicht. Physiotherapeuten und Heilpraktiker sind meist freiberuflich tätig (§ 18 EStG) und melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Steuerlich gewerblich kann es zum Beispiel bei Produktverkauf, reinen Wellnessangeboten oder einer GmbH werden – die Einordnung trifft das Finanzamt.
Kann ich den AVGS nutzen, wenn ich schon nebenberuflich selbstständig bin?
Grundsätzlich ja, solange du arbeitslos gemeldet bist und weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Ab 15 Stunden giltst du nicht mehr als arbeitslos (§ 138 SGB III).
Kann ich den Träger wechseln?
Den Träger wählst du selbst, bevor du den Gutschein einlöst. Nach dem Start ist ein Wechsel nur in Absprache mit deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter möglich. Wähle deshalb von Anfang an sorgfältig aus.
Funktioniert der AVGS auch für Online-Coaching?
Das hängt davon ab, ob der Träger eine zugelassene Maßnahme mit Online-Anteil anbietet und ob sie zu den Angaben auf deinem Gutschein passt, etwa zum regionalen Geltungsbereich. Kläre das vorab mit Träger und Agentur.
Brauche ich bestimmte Qualifikationen?
Für den Gutschein selbst nicht. Für deine spätere Tätigkeit brauchst du aber die berufliche Qualifikation – etwa die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut, die Heilpraktikererlaubnis oder die Approbation als Psychotherapeut.
Quellen
Rechtsgrundlagen und Stand (Oktober 2026):
§ 45 SGB III (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ·
§ 93 SGB III und § 94 SGB III (Gründungszuschuss) ·
§ 138 SGB III (Arbeitslosigkeit) ·
§ 18 EStG (freie Berufe) ·
§ 124 SGB V (Zulassung) ·
§ 4 Nr. 14 UStG (Steuerbefreiung Heilbehandlungen)
Weitere Informationen: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum AVGS ·
BMAS: Fragen und Antworten zur Gründungsförderung